Tel: 07121 55 00 55

Gebühren und Honorare des Rechtsanwalts

Honorar 

Die Vergütung des Rechtsanwalts bestimmt sich entweder nach einer individuell mit dem Mandanten getroffenen Vergütungsvereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Die Gebühren des Rechtsanwalts für Beratungen und Gutachten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers seit dem 1. Juli 2006 frei vereinbart werden (§ 34 RVG).
Damit soll der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes einerseits und dem Interesse des Mandanten andererseits Rechnung getragen werden.
Deshalb werden wir zu Beginn unserer Beratungstätigkeit mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung abschließen.

Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist in gerichtlichen Verfahren unzulässig.

 

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Wenn keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, gilt das RVG. In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Streit- bzw. dem Gegenstandswert.

Bei Bedarf können wir Ihnen bei der Auftragserteilung eine Kostenberechnung erstellen, die sich aus der gesetzlichen Vergütungstabelle errechnet. Dabei müssen uns jedoch sämtliche relevanten Umstände des Falles bekannt sein, da wir ansonsten keine Gewähr für diese Auskunft übernehmen.