Keine Maklerprovision bei wirtschaftlicher Verflechtung
Wenn bei einem Grundstücksverkauf zwischen dem Makler und dem Verkäufer enge wirtschaftliche Verflechtungen bestehen, scheidet ein Anspruch auf Maklerprovision gegenüber dem Käufer (der die enge wirtschaftliche Verbindung zwischen Verkäufer und Makler meist nicht kennt), grundsätzlich aus.
Dies gilt jedoch nicht, wenn dem Käufer die Verflechtung bekannt ist und er sich im Grundstückskaufvertrag aufgrund eines selbstständigen Provisionsversprechens verpflichtet hat, die geschuldete Vergütung zu zahlen.
(BGH vom 20.11.2008 Az.: III ZR 60/08 in NJW 2009, 1199)
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